Der Vorstand
... besteht aus mindestens zwei und höchstens acht Personen:
- dem Vorstandsvorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- ggf. bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern,
darunter dem Schriftführer und dem Schatzmeister
Gerichtlich und außergerichtlich wird der HVBClub durch seinen Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstandsvorsitzende führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des HVBClub, leitet die zu diesem Zweck eingerichtete Geschäftsstelle des HVBClub, vollzieht die Beschlüsse der Mitglieder-versammlungen und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nach dieser Satzung nicht aus-drücklich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand insgesamt vorbehalten sind.
Sitzungen des Vorstands werden von dem Vorstandvorsitzenden einberufen und geleitet.
Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Zum Vorstandsvorsitzenden kann nur gewählt werden, wer Mitarbeiter oder Pensionist der HVBGroup ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte so lange, bis ein neuer Vorstand gewählt ist, soweit nicht der Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ausdrücklich abberufen werden.
Bei Wegfall eines Vorstandsmitglieds führt der verbleibende Vorstand dieses Amt bis zur Neu-wahl/Nachwahl kommissarisch fort. Fällt der Vorstandsvorsitzende weg, so tritt der stellvertretende Vorsitzende an seine Stelle. Der Vorstand bestimmt einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden.